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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
System der Sozialversicherung
Das in Österreich bestehende System der sozialen Sicherheit sieht vor, dass für jedes Erwerbseinkommen
im Rahmen der gesetzlichen Regelungen
Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen sind, für die man, je nach Erfüllung von Anwartschaftszeiten,
Leistungsansprüche erwirbt.
Die Ziviltechniker (wie auch die Rechtsanwälte) haben 1999 vom sogenannten “Opting Out” Gebrauch gemacht.
Seither ist die WE die einzige verpflichtende
Pensionsversicherung anstelle der staatlichen Systeme.
Die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen befinden sich in den §§ 5 GSVG, 5 ASVG, 29-31 ZTKG und
im “Statut 2000” der Wohlfahrtseinrichtungen. Das Statut
ist eine Verordnung des Kammertages der Bundeskammer, die gesetzlichen Grundlage dafür steht im ZTKG.
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Die Sozialversicherung hat die Absicherung verschiedener sozialer Risken zum Ziel.
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Risikogruppen der Pensionsversicherung sind:
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In Österreich entstand das “Modell der sozialen Sicherheit”, das durch folgende Schwerpunkte
gekennzeichnet ist:
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keine Beschränkung auf einzelne Gruppen oder Risken
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umfassendes Netz sozialer Sicherheit
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unterschiedliche Modelle (Angestellte, Beamte, Freiberufler)
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Das Grundprinzip lautet vereinfacht: Versorgung aller Erwerbstätigen mit Leistungen
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