Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Gesetzliche Grundlagen

bullet2 ZTKG

  • Die gesetzliche Grundlage für die Wohlfahrtseinrichtungen findet sich in §§ 29, 29a und 31 ZTKG. Auf dieser Grundlage ist der Kammertag der Bundeskammer ermächtigt, das Statut mit den Detailregelungen zu erlassen.
  • Das hier als Download verfügbare ZTKG ist für die Wohlfahrtseinrichtungen formatiert. Alle WE-relevanten Bestimmungen sind in roter Schrift.
  • Die letzte Änderung ist im Pensionsfonds-Überleitungsgesetz enthalten.


Download aus dem Rechstinformationssystem des Bundes, formatiert für interne Zwecke ; keine Gewähr für Richtigkeit


» Siehe Dokument: ZTKG_ztkg_1993_idf_bgbl_i_nr__136-2009__stand_1_1_2010_.pdf
» Siehe auch: Pensionsfonds-Überleitungsgesetz