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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
ZTKG
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Die gesetzliche Grundlage für die Wohlfahrtseinrichtungen findet sich in §§ 29, 29a und 31 ZTKG. Auf
dieser Grundlage ist der Kammertag der Bundeskammer ermächtigt, das Statut mit den Detailregelungen
zu erlassen.
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Das hier als Download verfügbare ZTKG ist für die Wohlfahrtseinrichtungen formatiert. Alle WE-relevanten
Bestimmungen sind in roter Schrift.
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Die letzte Änderung ist im Pensionsfonds-Überleitungsgesetz enthalten.
Download aus dem
Rechstinformationssystem des Bundes,
formatiert für interne Zwecke ; keine Gewähr für Richtigkeit
» Siehe Dokument: ZTKG_ztkg_1993_idf_bgbl_i_nr__136-2009__stand_1_1_2010_.pdf
» Siehe auch: Pensionsfonds-Überleitungsgesetz
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