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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Einzugsermächtigung
Beiliegend finden Sie ein gescanntes Formular zur Einzugsermächtigung.
Sie ersparen sich die Evidenz für Ihre Zahlungen und helfen den Wohlfahrtseinrichtungen Kosten zu sparen,
da die Zahlung im Einzugsverfahren vollelektronisch
läuft und somit keine Arbeitszeit in Anspruch nimmt.
Beim Einzugsverfahren handelt es sich um eine Sonderform des Lastschriftverfahrens, wo der Bank
- im Gegensatz zum Lastschriftauftrag seitens des
Zahlungspflichtigen - kein ausdrücklicher Auftrag vorliegt, d.h. der Zahlungspflichtige vereinbart den
Einziehungsauftrag direkt mit dem Zahlungsempfänger. Daher
gibt es auch die Möglichkeit den Einzugsauftrag innerhalb von 42 Tagen zu stornieren.
» Siehe Dokument: Formular_Einzug_BA-CA.pdf
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