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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Berufsunfähigkeitspension
Die Berufsunfähigkeitspension ist einer der wesentlichen Versicherungsfaktoren im Statut. Die Details
sind in § 14 des Statuts geregelt.
Voraussetzung für einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension ist, dass die Berufsunfähigkeit
während
aufrechter Befugnis eintritt
. Beachte: Wurde danach die Befugnis ruhend gelegt, kann der
Antrag auch bei ruhender Befugnis
gestellt werden. Die Antragstellung ist nicht befristet. Wird der Antrag nicht unmittelbar nach dem
Eintritt der Brufsunfähigkeit gestellt, kann die Festellung im
ärztlichen Gutachten schwieriger werden, ob der Eintritt der Berufsunfähigkeit in die Zeit der aufrechten
Befignis gefallen ist.
Mindestpension 2012: € 19.539,87 (Neuzuerkennung)
» Siehe Dokument: BU_Grundsaetze_WE-Aktuell_2005-3.pdf
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