Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Aufgaben und Leistungen der Wohlfahrtseinrichtungen
bullet2 Invalidität

bullet3 Berufsunfähigkeitspension

Die Berufsunfähigkeitspension ist einer der wesentlichen Versicherungsfaktoren im Statut. Die Details sind in § 14 des Statuts geregelt.

Voraussetzung für einen Anspruch auf Berufsunfähigkeitspension ist, dass die Berufsunfähigkeit während aufrechter Befugnis eintritt . Beachte: Wurde danach die Befugnis ruhend gelegt, kann der Antrag auch bei ruhender Befugnis gestellt werden. Die Antragstellung ist nicht befristet. Wird der Antrag nicht unmittelbar nach dem Eintritt der Brufsunfähigkeit gestellt, kann die Festellung im
ärztlichen Gutachten schwieriger werden, ob der Eintritt der Berufsunfähigkeit in die Zeit der aufrechten Befignis gefallen ist.

Mindestpension 2012: € 19.539,87 (Neuzuerkennung)


» Siehe Dokument: BU_Grundsaetze_WE-Aktuell_2005-3.pdf