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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Vergleich zum System vor 2000
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Das Altersklassensystem (bis 30.6.2000) war nach Altersklassen gegliedert, für die fixierte 100%-Pension
wurden mit steigenden Altersklassen höhere
Beiträge verrechnet. Je später die ZT-Tätigkeit aufgenommen wurde, desto höher wurden die WE-Beiträge,
da das Ziel die 100%-Pension war.
Bezogen auf die 100%-Pension konnten Ermäßigungen (75,00%, 50,00%, 25,00%, 15,75%) beantragt werden.
Die erworbenen Anwartschaften und Pensionen
entsprechen diesen Ermäßigungen, die
Berechnung
der Pensionen richtet sich nach den jeweilgen Teilnahmezeiten und Teilnahmeprozentsätzen.
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Im System WE 2000 (ab 1.7.2000) wurde entweder der Volle Beitrag vorgeschrieben oder,
bei Nachweis des ZT-Einkommens ein Beitragssatz von 25%
dieses Einkommens; In den Jahren 2000 und 2001 wurde anstelle der linearen Beitragsberechnung ein
Stufenmodell mit insgesamt acht Stufen (0 bis 7)
angewendet, die Stufe 6 entsprach dem heutigen Vollen Beitrag. Das Statut WE 2004 basiert auf
dem System der WE 2000. Die
Berechnung
der Pensionen
richtet sich nach den auf das persönliche Pensionskonto zugewiesenen Beiträgen und der Verzinsung.
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Die genauen Zahlen zeigen die angefügten Tabellen aus dem Jahr 2000.
Ein Vergleich ist nur bedingt möglich, da die Anwendung der Beitragsgrenzen im
Altersklassensystem und im System WE 2000 unterschiedlich
definiert sind, nachfolgend eine Gegenüberstellung der Größenordnungen:
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Der Volle Beitrag im neuen System (Stufe 6) lag mit ATS 144.000,-- unter der 75%-Teilnahme des
Altersklassensystems der niedrigsten Altersklasse
(27: ATS 150.696,--).
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Der Höchstbeitrag im neuen System (Stufe 7) lag mit ATS 180.000,-- unter der 100%-Teilnahme des
Altersklassensystems der niedrigsten
Altersklasse (27: ATS 200.928,--).
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Der Mindestbeitrag im neuen System (Stufe 1) lag mit ATS 60.000,-- über der 25%- Teilnahme des Altersklassensystems der niedrigsten
Altersklasse (27: ATS 50.232,--), ab der Altersklasse 34 (ATS 60.768,--) war der Beitrag im neuen System
geringer.
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Die Sonderermäßigung im neuen System (Stufe 0) lag mit ATS 48.000,-- über der 15,75%- Teilnahme des Altersklassensystems der niedrigsten
Altersklasse (27: ATS 31.644,--), ab der Altersklasse 42 (ATS 49.548,--) war der Beitrag im neuen System
geringer.
» Siehe Dokument: Beitraege_Vergleich_altes_System_WE_neu_WE-Aktuell_2003-3.pdf
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