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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Einkunftsarten
Die Beitragsgrundlage wird aus den Einkünften aus der Tätigkeit als Ziviltechniker des jeweils vorletzten
Jahres vor Steuer und vor Abzug der in diesem Jahr
bezahlten Beiträge ermittelt; in die Beitragsgrundlage sind einzurechnen:
a) Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Ziviltechniker,
b) Einkünfte aus Beteiligungen an Ziviltechnikergesellschaften, in welchen der
Ziviltechniker selbst tätig ist,
c) Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Geschäftsführer einer Ziviltechnikergesellschaft,
d) Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Geschäftsführer einer Ziviltechnikergesellschaft.
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