Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 System und Beiträge Pensionsfonds
bullet2 Beiträge
bullet3 Beitragsgrundlage

bullet4 Einkunftsarten

Die Beitragsgrundlage wird aus den Einkünften aus der Tätigkeit als Ziviltechniker des jeweils vorletzten Jahres vor Steuer und vor Abzug der in diesem Jahr bezahlten Beiträge ermittelt; in die Beitragsgrundlage sind einzurechnen:


a)     Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Ziviltechniker,

b)    Einkünfte aus Beteiligungen an Ziviltechnikergesellschaften, in welchen der Ziviltechniker selbst tätig ist,

c)    Einkünfte aus selbständiger Arbeit als Geschäftsführer einer Ziviltechnikergesellschaft,

d)    Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Geschäftsführer einer Ziviltechnikergesellschaft.