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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Pflegegeld
Vor der Einbeziehungsverordnung vom 17.12.1999, BGBl II, 466/1999 hatten die Ziviltechniker keinen Anspruch
auf Pflegegeld.
Die Beiträge werden nun über die Wohlfahrtseinrichtungen eingehoben und mit der SVA verrechnet.
Das Pflegegeld wird von der SVA ausbezahlt.
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