Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Formulare und Downloads
bullet2 Beiträge
bullet3 Beitragsgrundlagen
bullet4 Beitragsgrundlage 2004

bullet5 BGL angestellte Geschäftsführer

Angestellte Geschäftsführer haben bis 1.3.2005 die Angaben für das Beitragsjahr 2004 zu übermitteln. Werden nur unselbständige Einkünfte erzielt, ist dies schriftlich zu bestätigen. Für die erforderlichen Angaben sind im Beitragsgrundlagenformular die entsprechenden Zeilen auszufüllen.


Achtung:

Der Volle Beitrag ist immer zu bezahlen, wenn:

- kein Lohnzettel bis 1.3.2005 übermittelt wird

- keine Angaben bis 1.3.2005 zu den (übrigen) Einkunftsarten gemacht werden.


Liegen die durch den Dienstgeber abgeführten Beiträge unter dem Vollen Beitrag, wird die Differenz dem Ziviltechniker selbst vorgeschrieben.

Die Frist für den Nachweis kann bis zu 3 Monaten, somit bis zum 1.6.2005 erstreckt werden.


» Siehe Dokument: BGL_2004_GF.pdf