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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
BGL angestellte Geschäftsführer
Angestellte Geschäftsführer haben bis 1.3.2005 die Angaben für das Beitragsjahr 2004 zu übermitteln.
Werden nur unselbständige Einkünfte erzielt, ist dies
schriftlich zu bestätigen. Für die erforderlichen Angaben sind im Beitragsgrundlagenformular die entsprechenden
Zeilen auszufüllen.
Achtung:
Der Volle Beitrag ist immer zu bezahlen, wenn:
- kein Lohnzettel bis 1.3.2005 übermittelt wird
- keine Angaben bis 1.3.2005 zu den (übrigen) Einkunftsarten gemacht werden.
Liegen die durch den Dienstgeber abgeführten Beiträge unter dem Vollen Beitrag, wird die Differenz dem
Ziviltechniker selbst vorgeschrieben.
Die Frist für den Nachweis kann bis zu 3 Monaten, somit bis zum 1.6.2005 erstreckt werden.
» Siehe Dokument: BGL_2004_GF.pdf
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