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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Statut
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Das Statut in der Fassung der
209. Verordnung der Bundeskammer
(November2011) sowie das
Überleitungsstatut
bilden die Grundlage für die Beendigung der Tätigkeit der Wohlfahrtseinrichtungen.
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Das Statut der Wohlfahrtseinrichtungen ist eine Verordnung des Kammertags der Bundeskammer. Weiters
hat der Kammertag mit der
216. Verordnung (Oktober 2014)
die Regelungen für die Aufteilung des Vermögens des
Sterbekassenfonds beschlossen.
» Siehe Dokument: Statut_Text_November_2011.pdf
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