Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Gesetzliche Grundlagen

bullet2 Statut

  • Das Statut in der Fassung der 209. Verordnung der Bundeskammer (November2011) sowie das Überleitungsstatut bilden die Grundlage für die Beendigung der Tätigkeit der Wohlfahrtseinrichtungen.
  • Das Statut der Wohlfahrtseinrichtungen ist eine Verordnung des Kammertags der Bundeskammer. Weiters hat der Kammertag mit der 216. Verordnung (Oktober 2014)  die Regelungen für die Aufteilung des Vermögens des Sterbekassenfonds beschlossen.


» Siehe Dokument: Statut_Text_November_2011.pdf