Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Formulare und Downloads
bullet2 Beiträge
bullet3 Beitragsgrundlagen
bullet4 Beitragsgrundlage 2005

bullet5 BGL angestellte Geschäftsführer

Angestellte Geschäftsführer haben bis 1.3.2006 die Angaben für das Beitragsjahr 2005 zu übermitteln. Werden nur unselbständige Einkünfte erzielt, ist dies schriftlich zu bestätigen. Für die erforderlichen Angaben sind im Beitragsgrundlagenformular die entsprechenden Zeilen auszufüllen.


Achtung:

Der Volle Beitrag ist immer zu bezahlen, wenn:

- kein Lohnzettel bis 1.3.2006 übermittelt wird

- keine Angaben bis 1.3.2006 zu den (übrigen) Einkunftsarten gemacht werden.


Liegen die durch den Dienstgeber abgeführten Beiträge unter dem Vollen Beitrag, wird die Differenz dem Ziviltechniker selbst vorgeschrieben.

Die Frist für den Nachweis kann bis zu 3 Monaten, somit bis zum 1.6.2006 erstreckt werden.


Das Formular für die Beitragsgrundlage wird ca. ab Oktober 2005 als Download zur Verfügung stehen.