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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
BGL selbständige Arbeit
Die Beitragsgrundlage ist bis 30.9.2006 an die Wohlfahrtseinrichtungen zu übermitteln. Bis Ende November
eingelangte Beitragsgrundlagen können voraussichtlich noch für die Bescheide 2007 berücksichtigt
werden.
Ohne Nachweis der Beitragsgrundlage wird der Volle Beitrag vorgeschrieben.
Die Beitragsgrundlage kann während des gesamten Beitragsjahres 2007 nachgewiesen werden, dann
wird eine neue Vorschreibung zum Beitragssatz von 24,5% von der BGL gemacht.
Die Beitragsgrundlage für 2007 kann auch nach dem Beitragsjahr bis 1.3.2008 nachgereicht werden
(Nachfrist).
! Nach dem 1.3.2008 können die Beiträge für 2007 nicht mehr verändert werden.
» Siehe Dokument: BGL_2007_selbstaendige_Arbeit.pdf
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