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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
BGL selbständige Arbeit
Die Beitragsgrundlage ist bis 30.9.2007 an die Wohlfahrtseinrichtungen zu übermitteln. Bis Ende November
eingelangte Beitragsgrundlagen können voraussichtlich noch für die Bescheide 2008 berücksichtigt
werden.
Ohne Nachweis der Beitragsgrundlage wird der Volle Beitrag vorgeschrieben.
Die Beitragsgrundlage kann während des gesamten Beitragsjahres 2008 nachgewiesen werden, dann
wird eine neue Vorschreibung zum Beitragssatz von 24,5% von der BGL gemacht.
Die Beitragsgrundlage für 2008 kann auch nach dem Beitragsjahr bis 1.3.2009 nachgereicht werden
(Nachfrist).
! Nach dem 1.3.2009 können die Beiträge für 2008 nicht mehr verändert werden.
» Siehe Dokument: BGL_2008_selbstaendige_Arbeit.pdf
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