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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
BGL selbständige Arbeit
Die Beitragsgrundlage ist bis 30.9.2008 an die Wohlfahrtseinrichtungen zu übermitteln. Bis Ende November
eingelangte Beitragsgrundlagen können voraussichtlich noch für die Bescheide 2009 berücksichtigt
werden.
Ohne Nachweis der Beitragsgrundlage wird der Volle Beitrag vorgeschrieben.
Die Beitragsgrundlage kann während des gesamten Beitragsjahres 2009 nachgewiesen werden, dann
wird eine neue Vorschreibung zum Beitragssatz von 24,5% von der BGL gemacht.
Die Beitragsgrundlage für 2008 kann auch nach dem Beitragsjahr bis 1.3.2010 nachgereicht werden
(Nachfrist).
! Nach dem 1.3.2010 können die Beiträge für 2009 nicht mehr verändert werden.
» Siehe Dokument: BGL_2009_selbstaendige_Arbeit.pdf
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