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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Solidarbeitrag 1.4.2002 - 31.12.2007
Seit 1.4.2002 können Alterspensionen auch bei aufrechter Befugnis bezogen werden.
Der Prozentsatz ist davon abhängig, ob die Alterspension oder die vorzeitige Alterspension bezogen
wird, die Beitragsgrundlage ist auf Basis des Ziviltechnikereinkommens des jeweils laufenden
Jahres zu
berechnen. Die Vorschreibung erfolgt aufgrund einer Selbsteinschätzung, die endgültige Nachbemessung
wird durch Übersendung der Beitragsgrundlage (analog zu den “aktiven” ZT) vorgenommen.
Achtung: Ohne Selbsteinschätzung bzw. ohne rechtzeitige Übersendung der Beitragsgrundlage wird
die Grundlage für den vollen Beitrag herangezogen.
Alterspension:
Der Prozentsatz für den Solidarbeitrag beträgt für Ziviltechnikerinnen ab dem vollendeten 65.
Lebensjahr und für Ziviltechniker ab dem vollendeten 70. Lebensjahr 7,5%.
Vorzeitige Alterspension:
Der Prozentsatz für den Solidarbeitrag beträgt für Ziviltechnikerinnen ab dem vollendeten 60.
Lebensjahr und für Ziviltechniker ab dem vollendeten 65. Lebensjahr 15%.
» Siehe Dokument: Solidarbeitrag_WE-Aktuell_2003-2.pdf
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