Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 System und Beiträge Pensionsfonds
bullet2 Beiträge
bullet3 Solidarbeitrag

bullet4 Solidarbeitrag 1.4.2002 - 31.12.2007

Seit 1.4.2002 können Alterspensionen auch bei aufrechter Befugnis bezogen werden.

Der Prozentsatz ist davon abhängig, ob die Alterspension oder die vorzeitige Alterspension bezogen wird, die Beitragsgrundlage ist auf Basis des Ziviltechnikereinkommens des jeweils laufenden Jahres zu berechnen. Die Vorschreibung erfolgt aufgrund einer Selbsteinschätzung, die endgültige Nachbemessung wird  durch Übersendung der Beitragsgrundlage (analog zu den “aktiven” ZT) vorgenommen.
Achtung: Ohne Selbsteinschätzung bzw. ohne rechtzeitige Übersendung der Beitragsgrundlage wird die Grundlage für den vollen Beitrag  herangezogen.


Alterspension:
Der Prozentsatz für den Solidarbeitrag beträgt für Ziviltechnikerinnen ab dem vollendeten 65. Lebensjahr und für Ziviltechniker ab dem vollendeten 70. Lebensjahr 7,5%.

Vorzeitige Alterspension:     
Der Prozentsatz für den Solidarbeitrag beträgt für Ziviltechnikerinnen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr und für Ziviltechniker ab dem vollendeten 65. Lebensjahr 15%.



» Siehe Dokument: Solidarbeitrag_WE-Aktuell_2003-2.pdf