Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Links

bullet2 Arbeitslosenversicherung

Die Arbeitslosenversicherung ist bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft abzuschließen und ist keine Leistung der Wohlfahrtseinrichtungen. Zu den allgemeinen Rahmenbedingungen gibt es eine Information (Dezember 2008) im bAIK-Telegramm .

ACHTUNG: Für den Beginn der 6-monatigen Entscheidungsfrist legt die SVA jedoch die Verständigung der WE über den Beginn der Versicherungspflicht im Pensionsfonds zugrunde.
Nachfolgend finden Sie die Links zu den Informationen der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft.

Links zur SVA: