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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Arbeitslosenversicherung
Die Arbeitslosenversicherung ist bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft
abzuschließen und ist keine Leistung der Wohlfahrtseinrichtungen. Zu den allgemeinen
Rahmenbedingungen gibt es eine Information (Dezember 2008) im
bAIK-Telegramm
.
ACHTUNG: Für den Beginn der 6-monatigen Entscheidungsfrist legt die SVA jedoch die Verständigung
der WE über den Beginn der Versicherungspflicht im Pensionsfonds zugrunde.
Nachfolgend finden Sie die Links zu den Informationen der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen
Wirtschaft.
Links zur SVA:
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