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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Arbeitslosenversicherung ab 1.1.2009
Ab 1.1.2009 tritt die gesetzliche Grundlage zur freiwilligen Einbeziehung in die Arbeitslosenversicherung
auch für ZiviltechnikerInnen in Kraft.
Die Arbeitslosenversicherung ist bei der Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft
abzuschließen und ist keine Leistung der Wohlfahrtseinrichtungen.
Zu den allgemeinen Rahmenbedingungen gibt es eine Information (Dezember 2008) im
bAIK-Telegramm
.
ACHTUNG: Für den Beginn der 6-monatigen Entscheidungsfrist legt die SVA jedoch die Verständigung
der WE über den Beginn der Versicherungspflicht im Pensionsfonds zugrunde.
Die Sozialversicherungsanstalt der Gewerblichen Wirtschaft hat entsprechende Informationen über die
Arbeitslosenversicherung zur Verfügung gestellt und bietet unter der Telefonnummer 0810 00 20 20
Informationen zum Ortstarif aus ganz Österreich an.
Links zur SVA:
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