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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Selbständigenvorsorge
Die Selbständigenvorsorge wird ab 1.1.2013 direkt von der SVA abgewickelt.
Bis 31.12.2012 gilt folgendes Modell:
Die Selbständigenvorsorge ist die „Abfertigung Neu“ für selbständig Erwerbstätige. Das
Modell ist für Gewerbetreibende und „Neue Selbständige“, also für Personen, die der Pflichtversicherung
in der Krankenversicherung nach dem GSVG unterliegen, verpflichtend. Für die Freien Berufe gibt es ein
Wahlrecht.
Die ZiviltechnikerInnen sind ab 01.01.2010 in das Modell der Selbständigenvorsorge einbezogen. Die rechtliche
Grundlage dafür ist im
BMSVG
geregelt, die bAIK hat zum frühest möglichen Zeitpunkt die
Einbeziehung geöffnet.
Die Verträge sind mit den einzelnen
Vorsorgekassen
abzuschließen. Die Selbständigenvorsorge ist keine Leistung der Wohlfahrtseinrichtungen.
Für die Vorsorgekassen gibt es die "Plattform der Betrieblichen Vorsorgekassen"
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