Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

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bullet2 Selbständigenvorsorge

Die Selbständigenvorsorge wird ab 1.1.2013 direkt von der SVA abgewickelt.


Bis 31.12.2012 gilt folgendes Modell:

Die Selbständigenvorsorge ist die „Abfertigung Neu“ für selbständig Erwerbstätige. Das Modell ist für Gewerbetreibende und „Neue Selbständige“, also für Personen, die der Pflichtversicherung in der Krankenversicherung nach dem GSVG unterliegen, verpflichtend. Für die Freien Berufe gibt es ein Wahlrecht.

Die ZiviltechnikerInnen sind ab 01.01.2010 in das Modell der Selbständigenvorsorge einbezogen. Die rechtliche Grundlage dafür ist im BMSVG  geregelt, die bAIK hat zum frühest möglichen Zeitpunkt die Einbeziehung geöffnet.

Die Verträge sind mit den einzelnen Vorsorgekassen abzuschließen. Die Selbständigenvorsorge ist keine Leistung der Wohlfahrtseinrichtungen.

Für die Vorsorgekassen gibt es die "Plattform der Betrieblichen Vorsorgekassen"