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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
BGL selbständige Arbeit
Die Beitragsgrundlage ist bis 30.9.2010 an die Wohlfahrtseinrichtungen zu übermitteln. Bis Ende November
eingelangte Beitragsgrundlagen können voraussichtlich noch für die Bescheide 2011 berücksichtigt
werden.
Ohne Nachweis der Beitragsgrundlage wird der Volle Beitrag vorgeschrieben.
Die Beitragsgrundlage kann während des gesamten Beitragsjahres 2011 nachgewiesen werden, dann
wird eine neue Vorschreibung zum Beitragssatz von 24,5% von der BGL gemacht.
Die Beitragsgrundlage für 2011 kann auch nach dem Beitragsjahr bis 1.3.2012 nachgereicht werden
(Nachfrist).
! Nach dem 1.3.2012 können die Beiträge für 2011 nicht mehr verändert werden.
» Siehe Dokument: BGL_2011_selbstaendige_Arbeit.pdf
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