Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Formulare und Downloads
bullet2 Beiträge
bullet3 Beitragsgrundlagen
bullet4 Beitragsgrundlage 2011

bullet5 BGL selbständige Arbeit

Die Beitragsgrundlage ist bis 30.9.2010 an die Wohlfahrtseinrichtungen zu übermitteln. Bis Ende November eingelangte Beitragsgrundlagen können voraussichtlich noch für die Bescheide 2011 berücksichtigt werden.

Ohne Nachweis der Beitragsgrundlage wird der Volle Beitrag vorgeschrieben.


Die Beitragsgrundlage kann während des gesamten Beitragsjahres 2011 nachgewiesen werden, dann wird eine neue Vorschreibung zum Beitragssatz von 24,5% von der BGL gemacht.


Die Beitragsgrundlage für 2011 kann auch nach dem Beitragsjahr bis 1.3.2012 nachgereicht werden (Nachfrist).

! Nach dem 1.3.2012 können die Beiträge für 2011 nicht mehr verändert werden.



» Siehe Dokument: BGL_2011_selbstaendige_Arbeit.pdf