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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Muss man sich bei der SVA ab 2013
melden, um im FSVG versichert zu sein?
Die Versicherungspflicht der ZT/Innen im FSVG gilt ab 2013. Sind Sie als aktiver ZT vor der Überleitung
bereits in der WE versichert gewesen, so besteht für Sie aufgrund der Überleitung 2013 keine Meldepflicht.
Die bAIK hat der
SVA von Gesetzes wegen alle Daten zur Verfügung zu stellen, die diese zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt.
Danach werden die Länderkammern die Meldungen an die SVA übermitteln.
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