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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Freiwillige (Weiter)Versicherung ASVG
Bisher habe ich neben den WE Beiträgen auch noch ASVG Beiträge zur Sicherung einer zweiten Pension und
der verlorenen Anwartschaften bezahlt. Ist eine Weiterzahlung nach Überleitung noch möglich?
Mit der Pflichtversicherung im FSVG gibt es die Möglichkeit einer freiwilligen Weiterversicherung im
ASVG nicht mehr. Die Versicherungszeiten im FSVG und jene aus dem ASVG werden ohnedies zusammengerechnet.
(siehe auch: Ausnahme aus der Pflichtversicherung für jene, die bereits am 1.1.2013 eine WE-Pension
beziehen)
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