| |
Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Pension mit 65
Im Pensionskontensystem gibt es keine Abschläge, im Altersklassensystem gelten die Abschläge wie bisher
weiter.
Die Berechnungen der Werte der Feststellungsbescheide sind für beide Systeme auf das Alter 70 ausgelegt
und werden die Werte zu diesem Stichtag angeben. Gleichzeitig ist im Feststellungsbescheid der lineare
Abschlag pro
Monat angegeben, um den sich der absolute Wert, der zum Alter 70 im Bescheid angeführt ist, bei früherem
Pensionsantritt verringert. Die Abschläge bei Antritt der Pension mit dem Alter 65 können Sie daher
individuell nach Erhalt
des Feststellungsbescheids ermitteln.
|