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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds |  |  |   
  
  Pension mit 65
Im Pensionskontensystem gibt es keine Abschläge, im Altersklassensystem gelten die Abschläge wie bisher 
weiter. 
Die Berechnungen der Werte der Feststellungsbescheide sind für beide Systeme auf das Alter 70 ausgelegt 
und werden die Werte zu diesem Stichtag angeben. Gleichzeitig ist im Feststellungsbescheid der lineare 
Abschlag pro 
Monat angegeben, um den sich der absolute Wert, der zum Alter 70 im Bescheid angeführt ist, bei früherem 
Pensionsantritt verringert. Die Abschläge bei Antritt der Pension mit dem Alter 65 können Sie daher 
individuell nach Erhalt 
des Feststellungsbescheids ermitteln. 
  
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