Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Aktuelles
bullet2 Überleitung FAQ - häufig gestellte Fragen
bullet3 Pensionen WE
bullet4 Länger/kürzer arbeiten: Zuschläge und Abschläge

bullet5 Pension mit 65

Im Pensionskontensystem gibt es keine Abschläge, im Altersklassensystem gelten die Abschläge wie bisher weiter.

Die Berechnungen der Werte der Feststellungsbescheide sind für beide Systeme auf das Alter 70 ausgelegt und werden die Werte zu diesem Stichtag angeben. Gleichzeitig ist im Feststellungsbescheid der lineare Abschlag pro Monat angegeben, um den sich der absolute Wert, der zum Alter 70 im Bescheid angeführt ist, bei früherem Pensionsantritt verringert. Die Abschläge bei Antritt der Pension mit dem Alter 65 können Sie daher individuell nach Erhalt des Feststellungsbescheids ermitteln.