Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

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bullet4 Solidarbeitrag bei Neupensionen

Die Verpflichtung zur Bezahlung eines Solidarbeitrags bei Pensionsbezug und aufrechter ZT - Befugnis entfällt für alle ZT ab 1.1.2013.

Stattdessen greift die allgemeine Grundregel, wonach im Fall der Berufsausübung während des Pensionsbezugs entsprechende Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen sind. Davon ausgenommen sind all jene, die (spätestens erstmalig) am 1.1.2013 eine WE-Pension beziehen. (siehe: Solidarbeitrag bestehende WE-Pensionen).



» Siehe auch: Solidarbeitrag bei bereits bestehenden Pensionen