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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Solidarbeitrag bei Neupensionen
Die Verpflichtung zur Bezahlung eines Solidarbeitrags bei Pensionsbezug und aufrechter ZT - Befugnis
entfällt für alle ZT ab 1.1.2013.
Stattdessen greift die allgemeine Grundregel, wonach im Fall der Berufsausübung während des Pensionsbezugs
entsprechende Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen sind. Davon ausgenommen sind all jene, die (spätestens
erstmalig) am 1.1.2013 eine WE-Pension beziehen. (siehe: Solidarbeitrag bestehende WE-Pensionen).
» Siehe auch: Solidarbeitrag bei bereits bestehenden
Pensionen
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