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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Muss ich wegen der Überleitung in der
Krankenversicherung etwas melden?
Es besteht keine Notwendigkeit zur Meldung.
Die Länderkammern bzw. die bAIK übermitteln die Information, wer im Gruppenkrankenversicherungsvertrag
versichert ist an die SVA.
Es besteht keine Möglichkeit aufgrund der Überleitung vom Gruppenvertrag in die ASVG oder GSVG-Krankenversicherung
zu wechseln.
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