Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Aktuelles
bullet2 Überleitung FAQ - häufig gestellte Fragen
bullet3 Krankenversicherung

bullet4 Muss ich wegen der Überleitung in der Krankenversicherung etwas melden?

Es besteht keine Notwendigkeit zur Meldung.

Die Länderkammern bzw. die bAIK übermitteln die Information, wer im Gruppenkrankenversicherungsvertrag versichert ist an die SVA.

Es besteht keine Möglichkeit aufgrund der Überleitung vom Gruppenvertrag in die ASVG oder GSVG-Krankenversicherung zu wechseln.