Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

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bullet4 LebensgefährtInnen - Ansprüche ab 2013

Frage: Ich bin Ziviltechnikerin und hatte bisher einen begünstigten Lebensgefährten als Anspruchsberechtigten. Fällt dies auf Grund der neuen Regelungen weg?

Antwort: Leider ja. Es gelten die Regelungen des gesetzlichen Pensionssystems. Nach diesem sind nur Ehepartner sowie gleichgestellte Partnerschaften als hinterbliebene Personen begünstigt (sh § 20e FSVG). Bis Ende 2013 werden Hinterbliebenenpensionen (aus der WE) auch an LebensgefährtInnen zuerkannt. Anwartschaften (nicht die auch ab 2014 weiterlaufenden Pensionen) können abgefunden werden, wenn bis 30.06.2013 ein Antrag gestellt wird.