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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
LebensgefährtInnen - Ansprüche ab 2013
Frage: Ich bin Ziviltechnikerin und hatte bisher einen begünstigten Lebensgefährten als Anspruchsberechtigten.
Fällt dies auf Grund der neuen Regelungen weg?
Antwort: Leider ja. Es gelten die Regelungen des gesetzlichen Pensionssystems. Nach diesem sind nur
Ehepartner sowie gleichgestellte Partnerschaften als hinterbliebene Personen begünstigt (sh § 20e FSVG).
Bis Ende 2013
werden Hinterbliebenenpensionen (aus der WE) auch an LebensgefährtInnen zuerkannt. Anwartschaften (nicht
die auch ab 2014 weiterlaufenden Pensionen) können abgefunden werden, wenn
bis 30.06.2013 ein Antrag
gestellt
wird.
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