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bullet4 Versicherung im EU/EWR-Ausland

Ich bin von der Versicherungspflicht in Österreich ausgenommen, da ich aufgrund der Anwendung der EU-Verordnung 883/2004 in einem anderen EU(EWR)-Mitgliedsland versichert bin. Was muss ich tun?

Alle ZT haben das Formular für die „Versicherungserklärung“ von der SVA bekommen. In Pk. Nr 5. dieses Formulars werden Fragen zu Einkünften, Tätigkeiten, Wohnsitz etc. im Ausland gestellt. Wenn diese Angaben den „Auslandsbezug“ vermuten lassen, wird die SVA von sich aus tätig. Sie können sich natürlich auch aktiv mit dieser Information an die zuständige SVA-Landesstelle wenden.