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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Antrag auf Anhebung der Beitragsgrundlage
Für die Anhebnung der Beitragsgrundlage hat die SVA ein Formular aufgelegt.
Hinweis: Die SVA bekommt die ESt-Bescheide grundsätzlich automatisch von der Finanz (über das Bundesrechenzentrum)
übermittelt. Sie erleichtern die Bearbeitung, wenn Sie eine Kopie Ihres ESt-Bescheides 2010 Ihrem Antrag
beilegen.
» Siehe Dokument: 6510_13.dot
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