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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds |  |  | 
   
 Antrag auf Anhebung der Beitragsgrundlage
Für die Anhebnung der Beitragsgrundlage hat die SVA ein Formular aufgelegt. 
Hinweis: Die SVA bekommt die ESt-Bescheide grundsätzlich automatisch von der Finanz (über das Bundesrechenzentrum) 
übermittelt. Sie erleichtern die Bearbeitung, wenn Sie eine Kopie Ihres ESt-Bescheides 2010 Ihrem Antrag 
beilegen.
 
 
 » Siehe Dokument:  6510_13.dot
 
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