Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 System und Beiträge Pensionsfonds
bullet2 System

bullet3 Pensionskonto

60% der Beiträge bis zum Vollen Beitrag und 97% über dem Vollen Beitrag bis zum Höchstbeitrag werden dem persönlichen Pensionskonto zugewiesen und mit dem im Geschäftsplan festgelegten Zinssatz (5%) verzinst. Weitere 1,4% werden dem persönlichen Pensionskonto zugeführt, wenn diese nach Ablauf des Kalenderjahres in der Rücklage gedeckt sind.

Das "Guthaben" auf diesem Konto dient ausschließlich zur Berechnung der späteren individuellen Pensionsleistungen.

Die Pensionsleistungen aus dem Pensionssystem der WE werden ab dem Jahr 2000 (genauer: die ab dem Jahr 2000 entstandenen Anwartschaften)  nach den Regeln der Versicherungsmathematik berechnet und sind abhängig von den persönlich durch das jeweilige Mitglied geleisteten Beitragszahlungen, die entsprechend der beschriebenen Aufteilung dem Umlagesystem und dem persönlichen Beitragskonto zugeordnet werden.