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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Pensionskonto
60% der Beiträge bis zum Vollen Beitrag und 97% über dem Vollen Beitrag bis zum Höchstbeitrag werden
dem persönlichen Pensionskonto zugewiesen und mit
dem im Geschäftsplan festgelegten Zinssatz (5%) verzinst. Weitere 1,4% werden dem persönlichen Pensionskonto
zugeführt, wenn diese nach Ablauf des
Kalenderjahres in der Rücklage gedeckt sind.
Das "Guthaben" auf diesem Konto dient ausschließlich zur Berechnung der späteren individuellen
Pensionsleistungen.
Die Pensionsleistungen aus dem Pensionssystem der WE werden ab dem Jahr 2000 (genauer: die ab dem Jahr
2000 entstandenen Anwartschaften) nach den
Regeln der Versicherungsmathematik berechnet und sind abhängig von den persönlich durch das jeweilige
Mitglied geleisteten Beitragszahlungen, die
entsprechend der beschriebenen Aufteilung dem Umlagesystem und dem persönlichen Beitragskonto zugeordnet
werden.
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