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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Kann ich meine einbezahlten Beiträge zurück
bekommen?
Nein. Da der Sterbekassenfonds ein Umlagesystem war, wurden die Beiträge im Jahr der Einzahlung für
die Hinterbliebenen der verstorbenen KollegInnen verwendet, die das Sterbegeld erhalten haben.
Die veranlagten Überschüsse sind ca. zwanzig Mal höher als die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve.
Dieses Kapital ist auf die TeilnehmerInnen am Sterbekassenfonds aufzuteilen.
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