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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds |  |  | 
   
 Muss ich eine Steuererklärung machen?
Für alle Anspruchsberechtigten, die zuletzt (also im Jänner 2014) eine WE-Pension bezogen haben, wird 
die bAIK Anfang 2016 (im Falle von „Teilzahlungen“ auch Anfang 2017) einen „Lohnzettel“ ausstellen und 
an das Finanzamt übermitteln.  
Aufgrund der beiden Lohnzettel (einer für die Pension, der zweite für den Auszahlungsbetrag) kommt es 
zu einer Pflichtveranlagung (§ 41 Abs. 1 Z 2 EStG), die dazu führt, dass das Finanzamt zur Abgabe einer 
Steuererklärung auffordert (§ 42 Abs. 1 
Z 1 EStG).  
Soferne nicht schon weitere Einkünfte zur Steuererklärungspflicht führen, muss (müssen) die für das 
Jahr (die Jahre) der Auszahlung aus dem Sterbekassenfonds erforderliche(n) 
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 „Einkommensteuererklärung(en)/Erklärung(en) zu(r) 
Arbeitnehmerveranlagung(en)“ eingereicht werden, sobald das Finanzamt dazu aufgefordert hat. 
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