Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Aktuelles
bullet2 Auflösung Sterbekassenfonds FAQ - häufig gestellte Fragen
bullet3 Versteuerung der Auszahlungen aus dem Sterbekassenfonds
bullet4 PensionsbezieherInnen

bullet5 Muss ich eine Steuererklärung machen?

Für alle Anspruchsberechtigten, die zuletzt (also im Jänner 2014) eine WE-Pension bezogen haben, wird die bAIK Anfang 2016 (im Falle von „Teilzahlungen“ auch Anfang 2017) einen „Lohnzettel“ ausstellen und an das Finanzamt übermitteln.

Aufgrund der beiden Lohnzettel (einer für die Pension, der zweite für den Auszahlungsbetrag) kommt es zu einer Pflichtveranlagung (§ 41 Abs. 1 Z 2 EStG), die dazu führt, dass das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung auffordert (§ 42 Abs. 1 Z 1 EStG).

Soferne nicht schon weitere Einkünfte zur Steuererklärungspflicht führen, muss (müssen) die für das Jahr (die Jahre) der Auszahlung aus dem Sterbekassenfonds erforderliche(n) ð  „Einkommensteuererklärung(en)/Erklärung(en) zu(r) Arbeitnehmerveranlagung(en)“ eingereicht werden, sobald das Finanzamt dazu aufgefordert hat.