Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Aktuelles
bullet2 Auflösung Sterbekassenfonds FAQ - häufig gestellte Fragen
bullet3 Versteuerung der Auszahlungen aus dem Sterbekassenfonds
bullet4 PensionsbezieherInnen

bullet5 Ich gebe eine Steuererklärung ab - muss ich den Auszahlungsbetrag angeben?

Der Auszahlungsbetrag ist im „Lohnzettel“ erfasst, der Betrag ist daher in einer Einkommensteuererklärung nicht mehr anzugeben.

Achtung: in der ESt-Erklärung in Pkt. 12.1. des Formulars E1 ist die    

Anzahl der Lohnzettel
(= der auszahlenden Stellen)
um 1 höher anzugeben.