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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Ich gebe eine Steuererklärung ab - muss ich
den Auszahlungsbetrag angeben?
Der Auszahlungsbetrag ist im „Lohnzettel“ erfasst, der Betrag ist daher in einer Einkommensteuererklärung
nicht mehr anzugeben.
Achtung: in der ESt-Erklärung in Pkt. 12.1. des Formulars E1 ist die
Anzahl der Lohnzettel
(= der auszahlenden Stellen)
um 1 höher anzugeben.
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