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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds |  |  | 
   
 Ich gebe eine Steuererklärung ab - muss ich 
den Auszahlungsbetrag angeben?
Der Auszahlungsbetrag ist im „Lohnzettel“ erfasst, der Betrag ist daher in einer Einkommensteuererklärung 
nicht mehr anzugeben. 
Achtung: in der ESt-Erklärung in Pkt. 12.1. des Formulars E1 ist die      
Anzahl der Lohnzettel(= der auszahlenden Stellen)
 um 1 höher anzugeben.
 
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