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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds |  |  | 
   
 Ich bin noch vor dem WE-Pensionsantritt aus 
der Kammer ausgetreten - hat das steuerliche 
Auswirkungen auf die Auszahlung aus dem 
Sterbekassenfonds?
Für die Zeit der freiwilligen Teilnahme entfällt die Steuerpflicht. Die „Berechnung des steuerfreien 
Anteils“ in Prozent erfolgt nach den im Bescheid aufgelisteten „aufgewerteten Beiträgen“ durch die bAIK 
und wird im Lohnzettel entsprechend 
berücksichtigt.   |