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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Ich bin noch vor dem WE-Pensionsantritt aus
der Kammer ausgetreten - hat das steuerliche
Auswirkungen auf die Auszahlung aus dem
Sterbekassenfonds?
Für die Zeit der freiwilligen Teilnahme entfällt die Steuerpflicht. Die „Berechnung des steuerfreien
Anteils“ in Prozent erfolgt nach den im Bescheid aufgelisteten „aufgewerteten Beiträgen“ durch die bAIK
und wird im Lohnzettel entsprechend
berücksichtigt.
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