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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Pensionsversicherung
Mit der Reform im Jahr 2000 fand eine grundlegende Umstellung des Systems statt, die vom reinen Umlagesystem
in ein Mischsystem mit einer
Kapitaldeckungskomponente führte. Pensionsansprüche werden beitragsorientiert berechnet, wobei die dem
persönlichen Pensionskonto zugewiesenen Beträge
incl. Verzinsung die Berechnungsgrundlage für die Pension bildet. Der Saldo auf diesem Konto ergibt,
dividiert durch den Barwert der Lebenserwartung, die in 14
Teilbeträgen auszuzahlende Jahrespension.
Auf dieser Grundlage wird ein Pensionsanspruch ab dem ersten Beitragsmonat ohne weitere Wartezeiten
erworben.
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