Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Aufgaben und Leistungen der Wohlfahrtseinrichtungen

bullet2 Pensionsversicherung

Mit der Reform im Jahr 2000 fand eine grundlegende Umstellung des Systems statt, die vom reinen Umlagesystem in ein Mischsystem mit einer Kapitaldeckungskomponente führte. Pensionsansprüche werden beitragsorientiert berechnet, wobei die dem persönlichen Pensionskonto zugewiesenen Beträge incl. Verzinsung die Berechnungsgrundlage für die Pension bildet. Der Saldo auf diesem Konto ergibt, dividiert durch den Barwert der Lebenserwartung, die in 14 Teilbeträgen auszuzahlende Jahrespension.

Auf dieser Grundlage wird ein Pensionsanspruch ab dem ersten Beitragsmonat ohne weitere Wartezeiten erworben.