Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Aufgaben und Leistungen der Wohlfahrtseinrichtungen
bullet2 Pensionsversicherung

bullet3 Leistungen

Die Leistungen in der Pensionsvericherung sind die Alterspension, Berufsunfähigkeitspension, Witwen-/Witwerpension und Waisenpension.

Durch die Systemumstellung 2000 werden zwei gesonderte Berechnungen durchgeführt. Alle bis 30.6.2000 erworbenen Anwartschaften sind die Grundlage für die Sockelpension, alle seit 1.7.2000 erworbenen Anwartschaften werden aufgrund des persönlichen Pensionskontos berechnet, indem die Summe der auf das Pensionskonto zugewiesenen Beiträge durch den "Barwert der Lebenserwartung" dividiert werden (=Jahrespension). Weitere Details siehe den Abschnitt   System und Beiträge Pensionsfonds  sowie die Informationen im Abschnitt Formulare und Downloads.