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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Leistungen
Die Leistungen in der Pensionsvericherung sind die Alterspension, Berufsunfähigkeitspension, Witwen-/Witwerpension
und Waisenpension.
Durch die Systemumstellung 2000 werden zwei gesonderte Berechnungen durchgeführt. Alle bis 30.6.2000
erworbenen Anwartschaften sind die Grundlage für die
Sockelpension, alle seit 1.7.2000 erworbenen Anwartschaften werden aufgrund des persönlichen Pensionskontos
berechnet, indem die Summe der auf das
Pensionskonto zugewiesenen Beiträge durch den "Barwert der Lebenserwartung" dividiert werden
(=Jahrespension). Weitere Details siehe den Abschnitt
System
und Beiträge Pensionsfonds
sowie die Informationen im Abschnitt
Formulare und Downloads.
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