Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Aufgaben und Leistungen der Wohlfahrtseinrichtungen
bullet2 Pensionsversicherung
bullet3 Leistungen

bullet4 Alterspension

  • Das Pensionsantrittsalter berägt im neuen System einheitlich 65 Jahre.


Im alten System, das auch für die Auszahlung der Sockelpension massgeblich ist, gelten folgende Altersgrenzen:

  • Regelpensionsalter:    Frauen 65, Männer 70 Jahre
  • Frühpensionsalter:    Frauen 60, Männer 65 Jahre