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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Alterspension
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Das Pensionsantrittsalter berägt im neuen System einheitlich 65 Jahre.
Im alten System, das auch für die Auszahlung der Sockelpension massgeblich ist, gelten folgende Altersgrenzen:
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Regelpensionsalter: Frauen 65, Männer 70 Jahre
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Frühpensionsalter: Frauen 60, Männer 65 Jahre
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