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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Vorgeschichte
Nach dem 2. Weltkrieg entstand ein Netzwerk verschiedener sozialer Einrichtungen und versuchte auch
die Wiener Ingenieurkammer die freien Berufe für eine
gemeinsame Versorgungseinrichtung zu gewinnen. Es kam wohl - auf Initiative der Kammer - 1948 zur Gründung
der Bundeskonferenz der freien Berufe, aber nicht
zu einer gemeinsamen Sozialeinrichtung.
1951
Gründung einer Unterstützungskasse durch die Wiener Ingenieurkammer mit dem Ziel eine Invaliditäts -
und Hinterbliebenenvorsorge für Ziviltechniker
sicherzustellen.
Das damalige Statut beinhaltete bereits eine Teilnahmepflicht der Ziviltechniker für die Dauer
der Kammerzugehörigkeit.
Grundlage für die Dynamisierung dieser Vorsorge war die Ziviltechniker Stundengebühr (damals öS 32,10,
heute Basiswert € 61,96). Bis 1955 traten auch die
anderen Länderkammern dieser Kasse bei. Finanziert wurde diese Kasse durch ein Umlageverfahren (Generationenvertrag).
Die Altersvorsorge stand vorerst nicht
im Vordergrund, das Pensionsalter betrug damals 72 Jahre. Die Verwaltung und die Gestion der Kasse wurde
durch ein eigenes Statut geregelt.
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