Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Die Wohlfahrtseinrichtungen
bullet2 Geschichte der Wohlfahrtseinrichtungen

bullet3 Gesetzliche Verankerung der WE

1969

Durch das Ingenieurkammergesetz wurde die Bundeskammer begründet und die Teilnahmeverpflichtung am Versorgungsfonds und am Sterbekassenfonds, nunmehr Wohlfahrtseinrichtungen (WE) genannt, auch im  Gesetz festgelegt. Damit wurde auch das Umlageprinzip gesetzlich verankert. Das Gesetz forderte auch die Verwaltung und die Detailbestimmungen für die Wohlfahrtseinrichtungen, unter Beachtung der vorgegebenen Grundsätze, in einem Statut zu regeln; das Statut hat Verordnungscharakter. Die Altersvorsorge gewinnt zunehmend größere Bedeutung.


1999

Der Kammertag hat im April 1999 das ”opting out” für die Pensionsversicherung und auch für die Krankenversicherung beschlossen. Die bestätigenden Bescheide des Sozialministeriums wurden im Dezember 1999 ausgestellt.


2003

Aufhebung von §§ 29 Abs. 4 u. 31 ZTKG wegen mandelnder Determinierung per 30.6.2004; die fristgerechte Reparatur ist eingeleitet.


2004

Der VfGH hebt das Opting Out aus formalen Gründen auf, da der Inhalt des Bescheides des Sozialministeriums aus dem Jahr 1999 dem einer Verordnung entspricht, und somit eine Kundmachung im Bundesgesetzblatt hätte erfolgen müssen. Da die Kundmachung unterblieben ist, war die als Bescheid bezeichnete Verordnung aus verfassungsrechtlichen Gründen aufzuheben. Die Aufhebung wird mit 31.12.2004 wirksam.

Das BMSG wird bis 1.1.2005 eine neue Verordnung erlassen, sodass auch weiterhin keine Doppelversicherungspflicht zusätzlich im GSVG entsteht. (Davon ausgenommen sind die “Anlassfälle”, also jene, die beim VfGH geklagt hatten, die nun rückwirkend zusätzlich im GSVG für die Zeit 2001-2004 versichert sind.)


§§ 29, 29a und 31 ZTKG treten mit 1.7.2004 in Kraft (BGBl II 44/2004).

Die Bestimmungen regeln nun sehr ausführlich die Rahmenbedingungen für die WE, die vom Verfassungsgerichtshof geforderte “Determinierung” ist somit umgesetzt.


Das Statut WE 2004 tritt mit 1.7.2004 in Kraft.