Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Gesetzliche Grundlagen
bullet2 ZTKG
bullet3 Initiativantrag

bullet4 Vorangegangene Aufhebung des ZTKG

Der Initiativantrag 2004 wurde notwendig, nachdem der VfGH das ZTKG aus formalen Gründen aufgehoben hatte, da die Regelungen für die WE im Gesetz nicht ausreichend bestimmt waren.

In weiterer Folge war auch das Statut WE 2000 aufzuheben, da dieses als Verordnung nicht ohne die entsprechende Grundlage bestehen konnte.

Mit 1.7.2004 treten das neue ZTKG und das neue Statut in Kraft.


» Siehe Dokument: VfGH_E_Aufhebung_ZTKG.pdf