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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Vorangegangene Aufhebung des ZTKG
Der Initiativantrag 2004 wurde notwendig, nachdem der VfGH das ZTKG aus formalen Gründen aufgehoben
hatte, da die Regelungen für die WE im Gesetz nicht
ausreichend bestimmt waren.
In weiterer Folge war auch das Statut WE 2000 aufzuheben, da dieses als Verordnung nicht ohne die entsprechende
Grundlage bestehen konnte.
Mit 1.7.2004 treten das neue ZTKG und das neue Statut in Kraft.
» Siehe Dokument: VfGH_E_Aufhebung_ZTKG.pdf
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