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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Berufsbild
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Das Berufsbild wird durch ein Mitglied des Kuratoriums erstellt.
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Das Berufsbild soll insbesondere darüber Auskunft geben, welche geistigen und körperlichen Anforderungen
bei Ausübung der Befugnis des antragstellenden
Mitgliedes bestehen.
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Der Vergleich von Berufsbild und ärztlichem Gutachten soll dem Kuratorium die Beurteilung ermöglichen,
ob die festgestellten gesundheitlichen
Beeinträchtigungen die Ausübung der ZT-Täigkeit verhindern.
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