Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Aufgaben und Leistungen der Wohlfahrtseinrichtungen
bullet2 Invalidität
bullet3 Voraussetzung

bullet4 Berufsbild

  • Das Berufsbild wird durch ein Mitglied des Kuratoriums erstellt.
  • Das Berufsbild soll insbesondere darüber Auskunft geben, welche geistigen und körperlichen Anforderungen bei Ausübung der Befugnis des antragstellenden Mitgliedes bestehen.
  • Der Vergleich von Berufsbild und ärztlichem Gutachten soll dem Kuratorium die Beurteilung ermöglichen, ob die festgestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen die Ausübung der ZT-Täigkeit verhindern.