Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Aufgaben und Leistungen der Wohlfahrtseinrichtungen
bullet2 Invalidität
bullet3 Voraussetzung

bullet4 Befugnis

  • Die Befugnis muss zum Eintritt der Berufsunfähigkeit aufrecht sein.
  • Voraussetzung für die Auszahlung ist die Ruhendmeldung oder Zurücklegung.

» Siehe Dokument: BU_Befugnis_WE-Aktuell_2005-3.pdf