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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Kammerpension, sonst keine
Besteht nur Anspruch auf eine Pensionsleistung der Wohlfahrtseinrichtungen, ist der Antrag an die SVA
der gewerblichen Wirtschaft (jeweilige Landesstelle) zu
stellen.
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