Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

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bullet2 Mai 2005: EU-Koordination der Pensionsversicherung

Die Freien Berufe Österreichs wurden rückwirkend mit 1. Jänner 2005 in die zwischenstaatliche Koordination der Sozialversicherungssysteme innerhalb Europas aufgenommen. Die VO (EWG) Nr. 1408/71  trat rückwirkend mit 1. Jänner 2005 in Kraft.


Hinsichtlich der Pensionsversicherung bedeutet das, dass somit tätige Ziviltechniker, auch wenn sie in mehreren EU-Staaten Ziviltechnikertätigkeiten ausüben, nur mehr in einem Mitgliedsstaat pensionsversichert sind.

Die Beiträge sind nur an eine Pensionsversicherung zu entrichten, die i.d.R. im Land des Hauptwohnsitzes sein wird. In diese Versicherung werden nun alle (EU) Einkünfte aus Ziviltechnikertätigkeit zusammengerechnet. Die Regelung gilt nur für Ziviltechnikertätigkeiten, eine Koordination mit anderen versicherungspflichtigen Tätigkeiten ist nicht vorgesehen. Im Leistungsbereich gibt es ebenso eine Koordination, für die Abwicklung sind Kontakte über das Bundeskomitee der Freien Berufe mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger vorgesehen, der bereits aus der Koordination der staatlichen Systeme Erfahrungen in den überwiegend umfangreichen und zeitaufwändigen Verfahren hat.


Die VO 1408/71 wurde bereits vom Kammertag im Statut der Wohlfahrtseinrichtugen berücksichtigt, ab sofort ist die neue Textausgabe Mai 2005 des Statuts  mit den aktualisierten Texten abrufbar.



» Siehe auch: Statut 2004: Erweiterung Europarecht