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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Mai 2005: EU-Koordination der
Pensionsversicherung
Die Freien Berufe Österreichs wurden rückwirkend mit 1. Jänner 2005 in die zwischenstaatliche Koordination
der Sozialversicherungssysteme innerhalb Europas
aufgenommen. Die
VO (EWG) Nr. 1408/71
trat rückwirkend mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
Hinsichtlich der Pensionsversicherung bedeutet das, dass somit tätige Ziviltechniker, auch wenn
sie in mehreren EU-Staaten Ziviltechnikertätigkeiten
ausüben, nur mehr in einem Mitgliedsstaat pensionsversichert sind.
Die Beiträge sind nur an eine Pensionsversicherung zu entrichten, die i.d.R. im Land des
Hauptwohnsitzes sein wird. In diese Versicherung werden nun alle
(EU) Einkünfte aus Ziviltechnikertätigkeit zusammengerechnet. Die Regelung gilt nur für
Ziviltechnikertätigkeiten, eine Koordination mit anderen
versicherungspflichtigen Tätigkeiten ist nicht vorgesehen. Im Leistungsbereich gibt es ebenso eine Koordination,
für die Abwicklung sind Kontakte über das
Bundeskomitee der Freien Berufe mit dem Hauptverband der Sozialversicherungsträger vorgesehen, der bereits
aus der Koordination der staatlichen Systeme
Erfahrungen in den überwiegend umfangreichen und zeitaufwändigen Verfahren hat.
Die VO 1408/71 wurde bereits vom Kammertag im Statut der Wohlfahrtseinrichtugen berücksichtigt, ab sofort
ist die neue
Textausgabe Mai 2005 des Statuts
mit
den aktualisierten Texten abrufbar.
» Siehe auch: Statut 2004: Erweiterung Europarecht
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