Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Organisation

bullet2 Kammerstruktur

1. Bundeskammer

In der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten wird das Sondervermögen der Wohlfahrtseinrichtungen geführt. Dieses Sondervermögen wird durch das Pensionsfonds-Überleitungsgesetz  abgewickelt.


2. Länderkammern

Die Länderkammern sind die Mitglieder der Bundeskammer. Die Vorstände der Länderkammern entsenden die Mitglieder des Kuratoriums.


3. Kuratorium

Das Kuratorium der Wohlfahrtseinrichtungen ist ein Organ der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten. Das Kuratorium verwaltet die Wohlfahrtseinrichtungen. Das Kuratorium besteht aus 12 Mitgliedern.

Das Kuratorium ist bei der Erlassung von Bescheiden Behörde 1. Instanz.


4. Kammertag

Der Kammertag ist gesetzgebendes Organ der Bundeskammer und erlässt die Verordnungen; das Statut der Wohlfahrtseinrichtungen ist eine Verordnung der Bundeskammer.


5. Landesverwaltungsgerichte

Die Landesverwaltungserichte entscheiden in 2. Instanz über Beschwerden gegen Bescheide des Kuratoriums.



» Siehe Dokument: BAIK-Organigramm_Homepage.pdf