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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Kuratorium
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Die Verwaltung des Vermögens der WE obliegt dem Kuratorium
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Die Verwaltung ist vom (sonstigen) Vermögen der Bundeskammer getrennt zu führen
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Details siehe bei den Aufgaben des Kuratoriums
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Namen und Adressen der Mitglieder des Kuratoriums siehe das entsprechende Kapitel
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Zu den Aufgaben des Kuratoriums siehe den entsprechenden Punkt im Hauptmenü
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