Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Organisation

bullet2 Kuratorium

  • Die Verwaltung des Vermögens der WE obliegt dem Kuratorium
  • Die Verwaltung ist vom (sonstigen) Vermögen der Bundeskammer getrennt zu führen
  • Details siehe bei den Aufgaben des Kuratoriums
  • Namen und Adressen der Mitglieder des Kuratoriums siehe das entsprechende Kapitel

  • Zu den Aufgaben des Kuratoriums siehe den entsprechenden Punkt im Hauptmenü