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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
BGL selbständige Arbeit
Die Beitragsgrundlage ist bis 30.9.2009 an die Wohlfahrtseinrichtungen zu übermitteln. Bis Ende November
eingelangte Beitragsgrundlagen können voraussichtlich noch für die Bescheide 2009 berücksichtigt
werden.
Ohne Nachweis der Beitragsgrundlage wird der Volle Beitrag vorgeschrieben.
Die Beitragsgrundlage kann während des gesamten Beitragsjahres 2010 nachgewiesen werden, dann
wird eine neue Vorschreibung zum Beitragssatz von 24,5% von der BGL gemacht.
Die Beitragsgrundlage für 2008 kann auch nach dem Beitragsjahr bis 1.3.2011 nachgereicht werden
(Nachfrist).
! Nach dem 1.3.2011 können die Beiträge für 2010 nicht mehr verändert werden.
» Siehe Dokument: BGL_2010_selbstaendige_Arbeit.pdf
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