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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
BGL angestellte Geschäftsführer
Angestellte Geschäftsführer haben bis 1.3.2011 die Angaben für das Beitragsjahr 2010 zu übermitteln.
Werden nur unselbständige Einkünfte erzielt, ist dies schriftlich zu bestätigen. Für die erforderlichen
Angaben sind im Beitragsgrundlagenformular
die entsprechenden Zeilen auszufüllen.
Achtung:
Der Volle Beitrag ist immer zu bezahlen, wenn:
- kein Lohnzettel bis 1.3.2011 übermittelt wird
- keine Angaben bis 1.3.2011 zu den (übrigen) Einkunftsarten gemacht werden.
Liegen die durch den Dienstgeber abgeführten Beiträge unter dem Vollen Beitrag, wird die Differenz dem
Ziviltechniker selbst vorgeschrieben.
Die Frist für den Nachweis kann bis zu 3 Monaten, somit bis zum 1.6.2011 erstreckt werden.
» Siehe Dokument: BGL_2010_GF.pdf
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