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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Besteht bei ruhender Befugnis
Beitragspflicht?
Nein. Wird die Befugnis ruhend gemeldet, besteht mit Ende des Monats der Ruhendmeldung keine Beitragspflicht
im FSVG mehr.
Achtung: wenn Sie Einkünfte aus einer (anderen) Erwerbstätigkeit beziehen, sind Sie in einem der (anderen)
allgemeinen Systeme pflichtversichert, so wie bisher.
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