Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

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bullet2 Überleitung FAQ - häufig gestellte Fragen
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bullet4 Besteht bei ruhender Befugnis Beitragspflicht?

Nein. Wird die Befugnis ruhend gemeldet, besteht mit Ende des Monats der Ruhendmeldung keine Beitragspflicht im FSVG mehr.

Achtung: wenn Sie Einkünfte aus einer (anderen) Erwerbstätigkeit beziehen, sind Sie in einem der (anderen) allgemeinen Systeme pflichtversichert, so wie bisher.