Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Aktuelles
bullet2 Überleitung FAQ - häufig gestellte Fragen
bullet3 Beiträge FSVG

bullet4 Höhe Beitragssatz Gewerbe (Baumeister/Ingenieurbüro) und Beitragssatz ZT?

Die Versicherten zahlen im FSVG für die Pensionsversicherung 20% von den Einkünften. 2,8% leistet zusätzlich der Bund als Partnerleistung. Der  Beitragssatz im FSVG beträgt somit 22,8 % der Einkünfte.

Der Beitragssatz im GSVG beträgt ebenfalls 22,8%, die Versicherten bezahlen ab 2013 18,50 %, die Differenz leistet auch hier der Bund als Partnerleistung.