| | |
Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Höhe Beitragssatz Gewerbe
(Baumeister/Ingenieurbüro) und
Beitragssatz ZT?
Die Versicherten zahlen im FSVG für die Pensionsversicherung 20% von den Einkünften. 2,8% leistet zusätzlich
der Bund als Partnerleistung. Der Beitragssatz im FSVG beträgt somit 22,8 % der Einkünfte.
Der Beitragssatz im GSVG beträgt ebenfalls 22,8%, die Versicherten bezahlen ab 2013 18,50 %, die Differenz
leistet auch hier der Bund als Partnerleistung.
|