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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Versicherungspflicht bei Pensionsbeginn ab
Februar 2013 und aufrechter Befugnis
Für Pensionsbezieher, die ab Februar 2013 erstmals eine WE-Pension beziehen, greift die allgemeine Grundregel,
wonach im Fall der Berufsausübung während des Pensionsbezugs entsprechende Sozialversicherungsbeiträge
zu
bezahlen sind.
Die Verpflichtung zur Bezahlung eines Solidarbeitrags bei Pensionsbezug und aufrechter ZT-Befugnis entfällt
für alle ZT ab 1.1.2013.
» Siehe auch: Laufende WE-Pensionen und aufrechte
Befugnis
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