Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

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bullet4 Versicherungspflicht bei Pensionsbeginn ab Februar 2013 und aufrechter Befugnis

Für Pensionsbezieher, die ab Februar 2013 erstmals eine WE-Pension beziehen, greift die allgemeine Grundregel, wonach im Fall der Berufsausübung während des Pensionsbezugs entsprechende Sozialversicherungsbeiträge zu bezahlen sind.

Die Verpflichtung zur Bezahlung eines Solidarbeitrags bei Pensionsbezug und aufrechter ZT-Befugnis entfällt für alle ZT ab 1.1.2013.


» Siehe auch: Laufende WE-Pensionen und aufrechte Befugnis