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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Laufende WE-Pensionen und aufrechte
Befugnis
Solidarbeitrag bei bestehenden WE-Pensionen; müssen WE-Pensionisten bei Zuverdienst in der Pension in
Zukunft Beiträge ins FSVG leisten?
ZT, die zum 1. Jänner 2013 bereits eine Eigenpension (Alters-/Berufsunfähigkeitspension) aus der WE
beziehen, unterliegen bei Ausübung ihrer ZT-Tätigkeit ab dem 1.1.2013 nicht der Beitragspflicht im FSVG
(siehe auch:
Solidarbeitrag Neupensionen).
» Siehe auch: Solidarbeitrag bei Neupensionen
» Siehe auch: Versicherungspflicht bei Pensionsbeginn ab
Februar 2013 und aufrechter Befugnis
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