Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Aktuelles
bullet2 Überleitung FAQ - häufig gestellte Fragen
bullet3 Beiträge FSVG

bullet4 Laufende WE-Pensionen und aufrechte Befugnis

Solidarbeitrag bei bestehenden WE-Pensionen; müssen WE-Pensionisten bei Zuverdienst in der Pension in Zukunft Beiträge ins FSVG leisten?

ZT, die zum 1. Jänner 2013 bereits eine Eigenpension (Alters-/Berufsunfähigkeitspension) aus der WE beziehen, unterliegen bei Ausübung ihrer ZT-Tätigkeit ab dem 1.1.2013 nicht der Beitragspflicht im FSVG (siehe auch: Solidarbeitrag Neupensionen).



» Siehe auch: Solidarbeitrag bei Neupensionen
» Siehe auch: Versicherungspflicht bei Pensionsbeginn ab Februar 2013 und aufrechter Befugnis