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Wohlfahrtseinrichtungen
Pensionsfonds und Sterbekassenfonds | | |
Lebensgefährten - Abfindung
Pensionsanspruch der Lebensgefährten – bleibt dieser? Gibt es so etwas im staatlichen Pensionssystem?
Lebensgefährten haben ab dem 1.1.2014 keinen Anspruch auf Hinterbliebenenpension mehr. Das ist damit
zu begründen, dass ein solcher Anspruch dem staatlichen Pensionssystem völlig fremd ist.
Wenn zum Stichtag 31.12.2012 die Voraussetzungen für die Wartezeit der Lebensgemeinschaft erfüllt sind
und die Lebensgemeinschaft spätestens am 31.12.2010 bei der WE gemeldet wurde, kann der/die jeweils
Versicherte
einen Antrag auf Abfindung dieser Anwartschaften bis
spätestens 30.6.2013
stellen. Diese Abfindung ist von der bAIK als Einmalerlag in einer Versicherung auf das Ableben des
Ziviltechnikers abzuschließen. Diese Leistung wird
nur dann an den/die Lebensgefährten/in ausbezahlt, wenn die Lebensgemeinschaft zum Zeitpunkt des Ablebens
noch bestanden hat.
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