Wohlfahrtseinrichtungen Pensionsfonds und Sterbekassenfonds

bullet1 Aktuelles
bullet2 Überleitung FAQ - häufig gestellte Fragen
bullet3 Pensionen WE

bullet4 Lebensgefährten - Abfindung

Pensionsanspruch der Lebensgefährten – bleibt dieser? Gibt es so etwas im staatlichen Pensionssystem?


Lebensgefährten haben ab dem 1.1.2014 keinen Anspruch auf Hinterbliebenenpension mehr. Das ist damit zu begründen, dass ein solcher Anspruch dem staatlichen Pensionssystem völlig fremd ist.

Wenn zum Stichtag 31.12.2012 die Voraussetzungen für die Wartezeit der Lebensgemeinschaft erfüllt sind und die Lebensgemeinschaft spätestens am 31.12.2010 bei der WE gemeldet wurde, kann der/die jeweils Versicherte einen Antrag auf Abfindung dieser Anwartschaften bis spätestens 30.6.2013 stellen. Diese Abfindung ist von der bAIK als Einmalerlag in einer Versicherung auf das Ableben des Ziviltechnikers abzuschließen. Diese Leistung wird nur dann an den/die Lebensgefährten/in ausbezahlt, wenn die Lebensgemeinschaft zum Zeitpunkt des Ablebens noch bestanden hat.